kauergasse002n

 

Regeln für die Geräte-Nutzung (Laptop-/Tabletordnung)


  1. Ich bringe mein Gerät täglich aufgeladen in den Unterricht. 

  2. Ich weiß, dass mein Gerät kein Spielzeug, sondern ein Arbeitsgerät ist, mit dem ich verantwortungsvoll umgehen Es muss immer einsatzbereit sein.  

  3. Ich habe meinen eigenen Kopfhörer für mein Gerät in der Schule mit.

  4. Ich transportiere mein Gerät immer in einer gepolsterten Hülle.  

  5. Ich achte auf mein Gerät, damit es nicht beschädigt oder funktionsstörend verunreinigt (z.B. Wasser, Essen, …) wird.

  6. Ich lasse mein Arbeitsgerät nie unbeaufsichtigt liegen.

  7. Falls Stromkabeln angeschlossen werden müssen, achte ich besonders darauf, dass niemand über die Kabeln stolpern kann.

  8. Ich darf mich vom Gerät nicht im Unterricht ablenken lassen (keine Chats, Spiele, …).

  9. Ich lade Programme erst nach Anordnung einer Lehrkraft herunter. 

  10. Ich verwende nur lizensierte Software.
    Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Software ist verboten.

  11. Der Speicher des Geräts darf nicht von privaten Programmen belegt werden,
    sodass das Verwenden im Unterricht nicht mehr möglich ist.

  12. Ich achte auf die Geräte der anderen.  

  13. Ich nutze das Gerät einer Mitschülerin/eines Mitschülers nur mit Erlaubnis.  

  14. Ich respektiere die Internet-Policy der Schule.  

  15. Ich kontrolliere, ob alle wichtigen Updates eingespielt sind bzw. wichtige Programme funktionieren!

  16. Ich melde Störungen meines Gerätes meinen Lehrer*innen.

  17. Ich verwende das Gerät nur nach Anweisung einer Lehrperson.
    Die Lehrperson entscheidet während des Unterrichtes, wann und in welchem Umfang
    das Gerät genutzt wird.

  18. In den Pausen ist das Gerät in der Schultasche verstaut.

  19. Ich weiß, dass die Schule keinerlei Pflichten oder Aufgaben bei Garantie- oder Schadensfällen von Schüler*innen-Geräten hat.
    Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt über ein Serviceportal zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten (www.kauergasse.at – Termine/Service – Geräteinitiative).

  20. Bei Verlust oder einem selbstverschuldeten Defekt muss ich selber für ein gleichwertiges Ersatzgerät sorgen und halte mich an die Empfehlung des OEAD und unbedingt in Absprache mit der Schule! 

    v 17.09.2024
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