• Achte auf deinen Laptop!
    Als Eigentümer*innen haben die Schüler*innen darauf zu achten, dass das Gerät weder gestohlen noch beschädigt oder funktionsstörend verunreinigt wird.

  • Alle Schüler*innen haben selbst dafür zu sorgen, dass der Laptop jederzeit für den Unterricht einsatzbereit (voll aufgeladen) zur Verfügung steht.

  • Falls Stromkabeln am Schreibtisch angeschlossen werden müssen, achten wir besonders darauf, dass niemand über die Kabeln stolpern kann.

  • Es darf nur lizensierte Software verwendet werden.
    Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Software ist verboten.

  • Es muss genügend Speicherplatz für den Unterricht vorhanden sein.

  • Die Lehrperson entscheidet während des Unterrichtes, wann und
    in welchem Umfang der Laptop genutzt wird.
    Das Laptop wird nur nach vorheriger Aufforderung durch die Lehrperson
    geöffnet (aufgeklappt).  

  • Updates müssen durchgeführt und nicht verhindert werden, damit Programme und der Virenschutz (Defender) funktionieren.

  • Störungen des Laptops werden der Lehrperson gemeldet.

  • Ein eigener Kopfhörer für den Laptop ist erforderlich.

  • Die Schule hat keinerlei Pflichten oder Aufgaben bei Garantie- oder Schadensfällen von Schüler*innen-Geräten.
    Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt über ein Serviceportal zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten
    (www.kauergasse.at – Termine/Service – Geräteinitiative).

  • Bei Verlust oder einem selbstverschuldeten Defekt muss selber für ein gleichwertiges Ersatzgerät gesorgt werden
    (Empfehlungen des OEAD und in Absprache mit der Schule)!


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