- Achte auf deinen Laptop!
Als Eigentümer*innen haben die Schüler*innen darauf zu achten, dass das Gerät weder gestohlen noch beschädigt oder funktionsstörend verunreinigt wird. - Alle Schüler*innen haben selbst dafür zu sorgen, dass der Laptop jederzeit für den Unterricht einsatzbereit (voll aufgeladen) zur Verfügung steht.
- Falls Stromkabeln am Schreibtisch angeschlossen werden müssen, achten wir besonders darauf, dass niemand über die Kabeln stolpern kann.
- Es darf nur lizensierte Software verwendet werden.
Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Software ist verboten. - Es muss genügend Speicherplatz für den Unterricht vorhanden sein.
- Die Lehrperson entscheidet während des Unterrichtes, wann und
in welchem Umfang der Laptop genutzt wird.
Das Laptop wird nur nach vorheriger Aufforderung durch die Lehrperson
geöffnet (aufgeklappt). - Updates müssen durchgeführt und nicht verhindert werden, damit Programme und der Virenschutz (Defender) funktionieren.
- Störungen des Laptops werden der Lehrperson gemeldet.
- Ein eigener Kopfhörer für den Laptop ist erforderlich.
- Die Schule hat keinerlei Pflichten oder Aufgaben bei Garantie- oder Schadensfällen von Schüler*innen-Geräten.
Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt über ein Serviceportal zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten
(www.kauergasse.at – Termine/Service – Geräteinitiative). - Bei Verlust oder einem selbstverschuldeten Defekt muss selber für ein gleichwertiges Ersatzgerät gesorgt werden
(Empfehlungen des OEAD und in Absprache mit der Schule)!